Einbau Freisprecheinrichtung statt Strafe für Telefonieren am Steuer

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Freisprecheinrichtung - über Radio, Navigationsgerät oder Bluetooth Wer beim Telefonieren am Steuer von der Polizei erwischt wird, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. In Deutschland ist mit einer Strafe von 40 Euro zu rechnen. Das ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern aber noch sehr gering. Insbesondere in den beliebten Urlaubsländern Spanien, Niederlande und Italien fallen die Strafen für das Telefonieren am Steuer wesentlich höher aus. In Spanien beträgt die Strafe bereits 200 Euro. In Italien sind es stolze 150 Euro. Deshalb sollte das Telefonieren am Steuer auch unbedingt gelassen werden. Es gibt nämlich die Möglichkeit, in jedes Auto eine Freisprechanlage einzubauen. Das ist gar nicht so teuer, wie viele Menschen befürchten.

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Beim Telefonieren am Steuer kann aber durchaus eine Freisprecheinrichtung verwendet werden. Diese besteht meistens aus einem Headset, das über Bluetooth mit dem Handy verbunden ist. Das Tragen des Headsets kann aber auf längeren Fahrten mitunter sehr unangenehm sein. Deshalb ist es empfehlenswert, eine Freisprecheinrichtung im Auto anzubringen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es muss dazu nicht unbedingt eine Kfz-Werkstatt aufgesucht werden.

Die einfachste Möglichkeit, eine Freisprechanlage in ein Auto einzubauen, besteht darin, sich ein entsprechendes Navigationsgerät anzuschaffen. Moderne Navigationsgeräte sind in der Regel schon mit Bluetooth-Schnittstellen ausgestattet. Sie müssen lediglich noch mit dem Handy synchronisiert werden. Danach eignet sich das Navigationsgerät zusätzlich als Freisprechanlage. Es dient dann sozusagen als Lautsprecher. Der Autofahrer kann die Hände beim Telefonieren am Lenkrad lassen und braucht nicht das Handy mit einer Hand zu halten. Der Einbau ist sehr einfach, da die meisten Navigationsgeräte einfach mit einem Saugnapf an der Windschutzscheibe befestigt werden. Die Stromversorgung erfolgt über den Zigarettenanzünder. Navigationsgeräte, die sich auch als Freisprecheinrichtung eignen, sind in der Regel schon zu Preisen von unter 200 Euro erhältlich.

Es gibt aber auch Autoradios, die als Freisprechanlage dienen können. Die Bedienung der Radios erfolgt meistens über Tasten am Lenkrad, sodass der Fahrer die Hände immer am Steuer lassen kann. Bei einem Anruf wird der Radioempfang unterbrochen und der Fahrer kann über das Handy telefonieren. Die Kommunikation zwischen dem Handy und dem Radio erfolgt bei dieser Variante ebenfalls über Bluetooth. Der Einbau eines derartigen Radios ist aber etwas aufwendiger und dementsprechend auch etwas teurer. Es muss auch ein sogenanntes Multifunktionslenkrad vorhanden sein. Nach dem Einbau des Radios ist zudem noch eine aufwendige Verkabelung erforderlich. Diese Arbeiten müssen im Regelfall in einer Kfz-Werkstatt durchgeführt werden. Dafür erhält der Fahrer aber eine sehr komfortable und leicht zu bedienende Freisprecheinrichtung.

Sehr moderne Kfz sind mitunter auch schon mit Multifunktionsgeräten ausgestattet. Diese vereinen Radio, Navigationsgerät, Freisprecheinrichtung, Heckkamera und Bordcomputer. Diese Variante ist natürlich die komfortabelste überhaupt. Der Fahrer braucht lediglich sein Handy mit dem Multifunktionsgerät synchronisieren und schon kann er auf einfache Weise telefonieren. Die Verbindung wird bei einem derartigen System auch über eine Bluetooth-Schnittstelle hergestellt.

Es gibt also sehr viele Möglichkeiten, eine Freisprechanlage in ein Kfz nachzurüsten. Obwohl dafür mitunter hohe Kosten entstehen können, lohnt sich der Einbau auf jeden Fall. Zum einen muss nicht mehr mit einer Strafe wegen Telefonieren am Steuer gerechnet werden und zum anderen trägt eine Freisprechanlage erheblich zur Sicherheit im Straßenverkehr bei. Schon ein kleiner Blechschaden, der aufgrund einer Ablenkung beim Telefonieren entstehen kann, ist teurer als der Einbau einer Freisprecheinrichtung.

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Autounfall - Rechte, Ansprüche, Versicherung und Reparatur

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Rechte, Ansprüche, Versicherung und Reparatur bei Autounfall Ein Autounfall ist sowohl für den Verursacher als auch für den Geschädigten immer eine sehr ärgerliche Angelegenheit. Dabei können große Personen- und Sachschäden entstehen. Damit der Unfallverursacher nicht finanziell ruiniert wird, ist jeder Fahrzeughalter dazu verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Deshalb muss jeder, der einen Verkehrsunfall verursacht, sofort seiner Versicherung den angerichteten Schaden melden. Die Versicherung sorgt dann für eine finanzielle Entschädigung der am Unfall geschädigten Beteiligten. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Sachlage eindeutig ist.

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Nach einem Verkehrsunfall muss zunächst ermittelt werden, wer den Unfall verursacht hat. Bei fahrlässig verursachten Autounfällen, bei denen keine Personen zu Schaden gekommen sind, nimmt die Polizei den Unfallhergang nicht mehr auf. Sobald aber der Verdacht besteht, dass einer der am Unfall beteiligten Personen nicht fahrtüchtig war oder mutwillig einen Autounfall verursacht hat, wird der Unfall aufgenommen. In solchen Fällen machen die Versicherungen meistens ihre Ansprüche geltend und fordern einen Teil des bezahlten Schadens zurück. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Polizei den Unfallhergang exakt rekonstruiert und dokumentiert. Derjenige, der unverschuldet am Verkehrsunfall beteiligt war, kann dadurch besser die Ansprüche auf Schadensersatz durchsetzen.

Wer unverschuldet in einen Autounfall gerät, hat natürlich einige Rechte. Er kann seine Ansprüche auf Entschädigung bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend machen. Dazu gehört unter anderem die Reparatur des beschädigten Autos. Die Reparaturkosten werden aber nur dann von der Versicherung übernommen, wenn sie den Zeitwert des Autos nicht überschreiten. Sind die Reparaturkosten höher, spricht man vom sogenannten wirtschaftlichen Totalschaden. Bei einem Totalschaden wird lediglich der Zeitwert des Autos erstattet. Das kann insbesondere für Fahrzeughalter sehr ärgerlich sein, deren Fahrzeuge noch relativ neu sind. In den ersten drei Jahren ist der Wertverlust eines Autos nämlich besonders hoch. Auf jeden Fall ist es erforderlich, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der die Reparaturkosten exakt ermittelt. Dabei werden in der Regel Nettopreise, also ohne Mehrwertsteuer, angegeben. Es muss dann aber explizit angegeben sein, dass die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer ermittelt worden sind. Sonst könnte es hinterher zu Missverständnissen kommen. Deshalb ist es besser, wenn der Betrag sowohl ohne Mehrwertsteuer als auch mit Mehrwertsteuer aufgeführt wird. Die Kosten für den Gutachter werden ebenfalls von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen. Ein Fahrzeug, das an einem Autounfall beteiligt war, gilt danach als Unfallfahrzeug. Das ist auch dann der Fall, wenn kein Totalschaden vorlag und eine Reparatur möglich war. Dadurch entsteht eine gewisse Wertminderung. Diese Wertminderung wird aber nicht berücksichtigt. Die Rechte des Geschädigten sind in diesem Fall sehr stark eingeschränkt. Das Risiko der Wertminderung trägt jeder Autofahrer selbst.

Bei einem unverschuldeten Autounfall hat der Geschädigte aber Ansprüche auf einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur. Dabei muss aber beachtet werden, dass der Ersatzwagen nicht größer sein darf als das bisherige Fahrzeug. Handelt es sich um einen größeren Leihwagen, bezahlt die Versicherung des Unfallverursachers in der Regel nicht die Gesamtkosten für den Leihwagen. Deshalb ist es wichtig, sich zuvor darüber zu informieren, welche Fahrzeugmodelle infrage kommen. Er hat natürlich auch Ansprüche auf Schmerzensgeld, sofern es bei dem Unfall zu körperlichen Schäden gekommen ist. Die meisten Geschädigten kennen ihre Rechte nicht besonders gut. Deshalb ist es immer ratsam, einen Anwalt mit der Durchsetzung der Ansprüche zu beauftragen.

Ein Haftpflichtschaden wird natürlich nur für den Geschädigten gewährt. Derjenige, der den Verkehrsunfall verursacht hat, muss den Schaden an seinem eigenen Auto selbst bezahlen, falls er keinen Vollkaskoschutz hat. Sofern die Kfz-Haftpflicht einen Haftpflichtschaden beglichen hat, wird der Unfallverursacher höher gestuft. Er kommt in eine höhere Schadensfreiheitsklasse. Deshalb kann es bei einem geringen Haftpflichtschaden sinnvoll sein, die Kosten selbst zu übernehmen. Das sollte in jedem einzelnen Fall im Voraus genau überprüft und kalkuliert werden.

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Autokauf und -verkauf privat/über Händler - Gewährleistung und Garantie

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Gewährleistung und Garantie bei Autokauf und -verkauf Beim Kauf eines Gebrauchtwagens hat der Käufer eigentlich nie eine Sicherheit dafür, dass das Fahrzeug ohne Mängel ist. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Händler dazu verpflichtet, eine sogenannte Sachmängelhaftung zu gewähren. Dabei handelt es sich nicht um eine komplette Garantie, sondern eher um eine Gewährleistung. Die Sachmängelhaftung erfolgt über einen Zeitraum von zwei Jahren. Treten in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf des Gebrauchtwagens Mängel auf, muss der Händler sie kostenlos beseitigen. Das gilt aber nur für solche Mängel, die bei der Übergabe des Gebrauchtwagens für den Händler offensichtlich sein mussten. Der Händler ist dann in der Beweispflicht. Er muss dem Kunden beweisen, dass dieser Mangel noch nicht bekannt war. Das ist natürlich nicht immer ganz einfach. Nach Ablauf der ersten sechs Monate muss der Käufer des Autos nachweisen, dass die Mängel bei der Übergabe offensichtlich sein mussten.

Einige Autohändler bieten ihren Kunden beim Autokauf aber auch eine richtige Garantie an. Diese wird in der Regel für ein Jahr gewährt. Der Preis für den zusätzlichen Schutz wird meistens schon auf den Kaufpreis aufgeschlagen. In einigen Fällen wird er aber auch separat berechnet. Bei derartigen Garantien sollte aber unbedingt das Kleingedruckte genau durchgelesen werden. Oftmals steckt der Teufel im Detail. Es kann bei solchen Garantien beispielsweise ein Höchstbetrag von 2000 Euro vereinbart worden sein. Für den Preis wäre eine Motorinstandsetzung oder der Austausch des Motors aufgrund eines Motorschadens natürlich nicht zu bekommen. Ein weiterer Fallstrick bei Garantien für Gebrauchtwagen ist der, dass der Garantieanspruch mit dem Alter oder der Kilometerleistung des Autos abnimmt. So kann es durchaus vorkommen, dass bei einem Auto, das bereits 100.000 km gelaufen ist, lediglich 30 bis 40 % von den Reparaturkosten durch die Gebrauchtwagengarantie abgedeckt sind. Das liegt daran, dass bei älteren Autos die Wahrscheinlichkeit von auftretenden Mängeln steigt.

Beim Autokauf von privat gibt es im Grunde genommen überhaupt keine Gewährleistungspflicht für den Verkäufer. Trotzdem sollte bei einem Geschäft zwischen zwei Privatpersonen im Kaufvertrag nochmals deutlich gemacht werden, dass der Verkäufer keine Gewährleistung für das Fahrzeug übernimmt. Deshalb sind Autos, die von Privatpersonen verkauft werden, oftmals auch sehr viel günstiger als bei einem Händler. Beim Autoverkauf muss aber auch eine Privatperson den Käufer auf offensichtliche Mängel hinweisen. Das gilt insbesondere für Mängel, die dem Verkäufer bekannt sind. Dazu gehören beispielsweise Unfallschäden oder bevorstehende größere Reparaturen. Werden solche schwerwiegenden Mängel beim Autoverkauf verschwiegen, kann der Käufer den Kaufvertrag rückgängig machen. Das heißt dann für den Verkäufer, dass er das Fahrzeug zurücknehmen muss. Der Käufer erhält dann natürlich auch den Kaufpreis zurück. Sind ihm durch diese Mängel noch zusätzliche Kosten, wie beispielsweise für das Abschleppen entstanden, kann er diese Kosten auch noch zurückfordern.

Sowohl beim Autokauf als auch beim Autoverkauf sollte immer ein schriftlicher Kaufvertrag aufgestellt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug vom Händler oder von einer Privatperson gekauft wird. Im Kaufvertrag sollte dann auch gleich etwas über eine Gewährleistung stehen. Allgemeine Floskeln wie „Gekauft wie besehen“ haben nichts im Kaufvertrag zu suchen und sind ohnehin aus rechtlicher Sicht nicht verbindlich.


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Was tun bei Autodiebstahl - Statistik und Teilkasko-Versicherung

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Versicherung und Statistik zu Autodiebstahl Falls der Fahrzeughalter auch eine Teilkasko für seinen Pkw abgeschlossen hat, bekommt er auch im Falle eines Autodiebstahls eine Entschädigung. Er bekommt allerdings lediglich den aktuellen Zeitwert des Autos erstattet. Was tun, wenn bemerkt wird, dass das Auto entwendet wurde? Zunächst ist es erforderlich, sofort die Polizei einzuschalten. Diese nimmt dann den Autodiebstahl auf und leitet eine Fahndung nach dem gestohlenen Kfz ein. Dabei ist es aber wichtig, dass der Fahrzeughalter beide Schlüssel für das Auto vorzeigen kann. Hat er nur einen zur Hand, könnte dies später Ärger mit der Versicherung geben, da er dem Autodieb durch den fahrlässigen Umgang mit den Autoschlüsseln den Diebstahl erleichtert hat. Findet die Polizei den gestohlenen Wagen, erhält der Fahrzeughalter das Fahrzeug zurück und der Fall ist abgeschlossen.

Laut Statistik gehören die Marken VW, Audi, und BMW zu den beliebtesten Fahrzeugen der Autodiebe. In den letzten 10 Jahren hat sich die Zahl der Autodiebstähle in etwa halbiert. Das liegt natürlich an der besseren Diebstahlsicherung. Die meisten neuen Kfz sind bereits mit einer Alarmanlage und einer elektronischen Wegfahrsperre ausgestattet. Damit kann zwar kein Autodiebstahl verhindert werden, aber es wird den Autodieben sehr viel schwerer gemacht, ein Auto zu entwenden. In den letzten drei Jahren ist die Anzahl der Diebstähle von Kfz aber wieder leicht gestiegen. Die derzeitige Rate beträgt in Deutschland 0,6 auf 1000 Fahrzeugen.

Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist das eher mittelmäßig. Die höchste Rate von gestohlenen Fahrzeugen findet man in Italien. Aus der italienischen Statistik geht hervor, dass die Rate bei 15 pro 1000 Kfz liegt. Bei den italienischen Autodieben sind auch die italienischen Automarken besonders beliebt. Vor einigen Jahren galten die osteuropäischen Staaten wie Polen und Tschechien als Hochburgen der Autodiebe. Insbesondere in Polen hat sich dies aber drastisch geändert. In Polen ging die Autodiebstahlsrate um etwa 80 % zurück. Das liegt in erster Linie an einem geänderten Zulassungsverfahren. Vor jeder Kfz-Zulassung wird zunächst überprüft, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet war. Danach gibt es lediglich eine vorläufige Zulassung. Nach einer europaweiten Überprüfung wird dann erst die endgültige Zulassung für das Fahrzeug ausgestellt. Dadurch ist ein Autodiebstahl in Polen für Autodiebe fast unrentabel geworden.

Etwas schwieriger ist die Situation in Tschechien. Dort floriert der Autodiebstahl. Laut Statistik bevorzugen die tschechischen Autodiebe den Skoda Octavia. Bei 50 % aller gestohlenen Autos handelt es sich um dieses Modell. Andere Automarken, wie VW, Audi und Mercedes liegen nur bei 5 bis 6 %. Der Autodiebstahl findet aber nicht ausschließlich in Tschechien statt. Es gibt mittlerweile sehr viele Banden, die nach Deutschland fahren und sich dort die begehrten Fahrzeuge zu beschaffen. Die gestohlenen Fahrzeuge werden dann nach Tschechien gebracht und erhalten dort eine neue Identität.

Was tun, wenn das Fahrzeug nicht wieder auftaucht? Findet sich das gestohlene Kfz nach einer gewissen Zeit nicht wieder an, erhält der Fahrzeughalter den Zeitwert des Autos von der Teilkaskoversicherung erstattet. Der Nachteil dabei ist, dass der Fahrzeughalter nach einer Kostenerstattung durch die Versicherung in der Teilkasko höher gestuft wird. Er muss also zukünftig höhere Beiträge an seine Versicherung bezahlen.

Was tun, wenn bei einem Diebstahl aus dem Auto Gegenstände entwendet worden sind? Dabei gibt es häufig Unstimmigkeiten zwischen dem Fahrzeughalter und seiner Versicherung. Bei einem Diebstahl aus einem Auto sind nämlich nicht alle Gegenstände im Innenraum des Kfz versichert. Alle Dinge, die nichts mit dem Auto zu tun haben, wie beispielsweise Kleidungsstücke, Handys, Laptops und Geldbörsen sind grundsätzlich nicht versichert. Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto aber das Autoradio oder das Navigationssystem entwendet, so sind diese Gegenstände versichert und der Verlust wird von der Teilkaskoversicherung erstattet. Es ist allerdings zu beachten, dass in den meisten Fällen eine Eigenbeteiligung von 150 Euro oder höher im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Mitunter ist es dann nicht mehr lohnenswert, den Schaden der Teilkasko zu melden.


Was tun bei Autodiebstahl von Audi

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Was tun bei Autodiebstahl von BMW

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